Evangelisches Pflege- und Altersheim Thusis
Compognastrasse 8 | 7430 Thusis
081 632 3636 | info@epat-thusis.ch
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Gesetzliche Änderungen
Mit den kantonalen Gesetzesänderungen ab dem Jahre 2010 wurde die Pflicht, als politische Trägergemeinde einem Heim anzugehören, aufgehoben. Gleichzeitig besteht keine Pflicht mehr für eine Defizitübernahme. Zudem wurden die Anforderungen immer komplexer, so dass zeitgerechte Entscheidungen im Stiftungsrat angefallen sind. Das führte dazu, dass man die Delegiertenversammlung in Frage stellte. Die Verabschiedung der neuen Statuten durch die Delegierten fand im Mai 2015 statt.
Die Führungsstrukturen
Die Organisationsstruktur ist schlank. Der Stiftungsrat besteht aus mindestens fünf Mitgliedern. Er konstituiert sich gemäss den Vorgaben der Reglemente selber. Er ist für die Umsetzung der statutarischen und der im Heimreglement festgelegten Vorgaben verantwortlich.
Die Institutionsleitung nimmt die operative Leitung wahr und arbeitet eng mit dem Stiftungsrat in strategischen Arbeiten zusammen. Sie ist das Bindeglied zum Stiftungsrat und ist verantwortlich für den reibungslosen Betrieb.